Impressum

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Verantwortlich i.S.v. §§ 6, 8 TDG und § 6 MDStV ist:

Peifer & Schulz GmbH
Industriestr. 33
41564 Kaarst

Kontakt:
Telefon: 02131 601598
Telefax: 02131 669647
E-Mail: info@raum-haus.de

Geschäftsführer: Thomas Schulz und Frank Peifer

Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Neuss
Registernummer: HRB 6105

Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 120587678
St.-Nr. 122-5760-4095

1. Inhalt des Onlineangebotes

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2. Verweise und Links

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

Der Autor ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von ihm selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind! Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.

4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von so genannten Spam-Mails bei Verstößen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten.

5. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Peifer + Schulz GmbH

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. 2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

§ 2 Angebot

1. Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. 2. Wir sind berechtigt, dieses Angebot sofort oder spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang des Antrags durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen.

§ 3 Preise - Zahlungsbedingungen, Mahnkosten

1. Die in unserem Ladenlokal an den Waren befindlichen Preiszeichnungen schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. 2. Im Rahmen der gegebenenfalls erforderlichen Auftragsbestätigung sowie innerhalb der Rechnung wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen. 3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. 4. Wir sind im Falle eines gegebenen Zahlungsverzuges, somit einer nicht fristgerechten Leistung nach Erhalt der Ware, berechtigt, für jedes Mahnschreiben eine Pauschale von 2,50 € zu erheben.

§ 4 Lieferzeit

1. Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. 2. Bei Vorliegen durch uns zu vertretender Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Besteller gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei uns beginnt. 3. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. 4. Sofern die Voraussetzungen von § 4,3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache, in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen im Sinne des ersten Halbsatzes ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 7. Sofern der Lieferverzug lediglich auf der schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht beruht, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalisierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes zu verlangen.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Mängelgewährleistung

1. Finden die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber einem Kaufmann Anwendung, so setzen die Gewährleistungsrechte diesem gegenüber voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Soweit diesseits eine Obliegenheit zur Kostenübernahme der Mängelbeseitigungsaufwendungen im Sinne des § 6,2 Satz 2 besteht, ist diese jedoch vertragsmäßig in Höhe des Kaufpreises beschränkt. 3. Schlägt die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung in zwei Fällen fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Wandelung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit der Kaufsache eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 463, 480 Abs. 2 BGB auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Eine Haftung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung besteht nicht, soweit der Zweck der jeweiligen Zusicherung sich lediglich auf die Vertragsgemäßheit der zugrundeliegenden Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden erstreckt. 4. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 5. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. 7. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

§ 7 Eigentumsvorbehaltsicherung

1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt, sollte es sich bei dem Besteller nicht um einen Kaufmann handeln, ein Rücktritt vom Vertrag. Anderenfalls ist in der bloßen Rücknahme kein Rücktritt zu sehen, es sei denn, wir hätten einen solchen schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den Besteller und erlischt durch Gutschrift des erhaltenen Schecks bei uns. 2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. 3. Sollte als Besteller ein Kaufmann fungieren, so gilt zudem folgendes: Dieser ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller im Sinne von § 7,4 wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderung gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 Muster, Farben, Materialbeschaffung usw. bei Naturstein

1. Bemusterungen zeigen nur das allgemeine Aussehen des Steines. 2. Wir weisen darauf hin, dass Muster niemals alle Eigenschaften und Unterschiede in Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge des Natursteins in sich vereinigen können. Für die beim Marmor naturgemäß vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Aderungen, Poren, offene Stellen, Einsprengungen, Risse, Quarzadern usw. können wir keine Haftung übernehmen. 3. Bei buntem Marmor sind sachgemäße Kittungen, das Auseinandernehmen von Teilen in losen Adern oder Stichen und deren Wiederzusammensetzen, ferner die Verstärkung durch unterlegte, solide Platten (Verdopplungen) sowie das Anbringen von Klammern, Dübeln, Vierungen je nach Beschaffenheit und Eigenart der betreffenden Marmorsorte nicht nur unvermeidlich, sondern auch wesentliches Erfordernis der Bearbeitung. 4. Kalkstein ist auf Grund seiner hygroskopischen Eigenschaft nicht wetterbeständig. Wir können deshalb bei Platten, die auf Wunsch des Bestellers im Freien verfegt werden, eine Garantie für Frostsicherheit im Hinblick auf die Form der Verwendung des Materials nicht übernehmen.

§ 9 Materialbeschaffenheit bei keramischen Fliesen und Platten Keramische Fliesen und Platten werden in folgender Weise sortiert:

I. Sortierung Hierunter ist gute Handelsware zu verstehen. An die I. Sortierung können normale Anforderungen hinsichtlich einwandfreien Scherben, Oberfläche und Sauberkeit der Glasur gestellt werden. Glasurrisse sind nicht zu vermeiden, sie gelten daher weder als Qualitäts- noch als Schönheitsfehler. Kleine Mängel, geringe Form- und Farbabweichungen der einzelnen Fliesen und Platten sind zulässig, soweit sie bei sachgemäßer Verlegung das Gesamtbild nicht beeinträchtigen. II. Sortierung Fliesen und Platten mit sofort erkennbaren größeren Mängeln werden unter dieser Qualitätsbezeichnung verkauft. Sie sind nicht reklamationsfähig. Die Sortierung der Fliesen und Platten ist auf der Verpackung oder den einzelnen Stücken selbst gekennzeichnet.

§ 10 Warenrückgabe und Umtausch

Warenrückgaben sind nur möglich, wenn die Artikel an unserem Lager vorrätig sind und mit der Brandfarbe und Caliber übereinstimmen. Bei Rücknahme berechnen wir 15% Retourkosten! Mindersortierungen, Sonderposten und bestellte Kommissionswaren sind vom Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen.

§ 11 Gerichtsstand - Erfüllungsort

1. Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäfts sitz Erfüllungsort. 3. Handelt es sich bei dem Besteller nicht um einen Kaufmann, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, falls der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

 

 

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